Sag’s deinem Chef 

Mit EUR 50,00 kann deine Firma die Gesundheit seiner Mitar­beiter fördern. 

Es ist ganz einfach. Die Prepaid-Coupon-Karte wird monatlich mit dem Betrag in Höhe des steuer­freien Sach­bezugs aufge­laden. Die Sach­bezugs­frei­grenze wird automa­tisch einge­halten. Aus­gaben und Kon­tostände werden online doku­men­tiert – digital, sicher und zeit­gemäß, trans­parent für den Chef und die Mitar­beiter. nexxDeli® erstellt eine genaue Doku­men­tation für die Lohnabrechnung. Der Daten­schutz wird beachtet. DSGVO-konform werden nur die Infor­ma­tionen zusam­menge­fasst, die für die Lohn­buch­haltung benötigt werden. 

Mit der nexxDeli Coupon Card den steuer­freien Sach­bezug sicher und richtig einsetzen.

Was muss der Chef wissen?

Für das Finanzamt sind einfach die Rech­nungen für die Gutscheinkarten und die regelmäßigen Aufladungen zu verbuchen. 

Es gibt bes­timmte geset­zliche Vor­gaben, die bei der Gewährung von steuer­freien Sach­bezügen beachtet werden müssen. So darf der Sach­bezug einen bes­timmten Wert nicht über­schreiten und es muss sich um eine zusät­zliche Leistung zum ohnehin geschuldeten Arbeit­slohn handeln. Auch sind nicht alle Sach­bezüge steuerfrei, sondern es gibt eine begrenzte Anzahl von Sach­leis­tungen, die in dieser Form steuerfrei gewährt werden können.

Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld genau über die rechtlichen Vor­gaben zu informieren und gegebe­nen­falls eine steuer­liche Beratung in Anspruch zu nehmen, um einen steuer­freien Sach­bezug als Mitar­beit­er­bonus korrekt zu gewähren.

Um den steuer­freien Sach­bezug richtig nutzen zu können, gibt es laut dem Zahlungs­di­en­stauf­sichts­gesetz (ZAG) Voraus­set­zungen bzw. Regelungen, die zu beachten sind. So ist ein Kri­terium, dass eine Gutscheinkarte in eine der beiden fol­genden Kat­e­gorien fallen muss.

Begrenztes Net­zwerk 

Gutscheinkarten von Einkaufsläden, 

Einzel­han­dels­ketten oder regionale 

City­Cards — § 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG 

Begrenzte Pro­duk­t­palette 

Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie 

(bspw. Fashion, Kino, etc.) — § 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG 

Die nexxDeli Coupon Card zählt zur Kat­e­gorie „begrenztes Net­zwerk“. Sie wird im Sinne geset­zlicher Vorschriften für Waren- und Dien­stleis­tungen einge­setzt. Eine Barauszahlung des Betrages ist nicht möglich. Die Vere­in­barung wird direkt mit der nexxDeli Mobile Kuli­narik GmbH getroffen.

 

Fazit: Zusat­zleis­tungen für Mitar­beiter werden immer beliebter. Unternehmen können das Angebot von nexxDeli® nutzen, um die Mitar­beit­erbindung zu stärken. Dies ist ohne hohe Kosten und mit geringem Aufwand möglich. Die Prämie von 50,00 € ist steuer- und sozial­ab­gabenfrei. nexxDeli liefert Brain Food an den Arbeit­splatz. Die Nahrung für das Gehirn stärkt die Konzen­tration und fördert die Gesundheit. Der Mitar­beiter erhält eine steuer­freie Bonuszahlung. Das Unternehmen bere­ichert die Pausen der Mitar­beiter mit gesundem Essen, ohne dass sich dies auf das zu ver­s­teuernde Einkommen auswirkt.

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